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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sport Journal Anna Martinek gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Sport Journal Anna Martinek gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Der Einfachheit halber wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Firma Sport Journal Anna Martinek als Sport Journal bezeichnet. Die Verpflichtungen von Sport Journal richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Sport Journal entgegengenommenen Auftrages oder einer von Sport Journal ausgestellten Auftragsbestätigung, und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen", in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

Allgemeines

1.1 Sport Journal wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.

1.2 Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen.

1.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

1.4 Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen oder dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.

1.5 Sport Journal liefert nach Erscheinen der Anzeige 1 Belegexemplar.

1.6 Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.

1.7 Beanstandungen werden nur binnen acht Tagen nach Erscheinungstermin bzw. Rechnungserhalt anerkannt.

1.8 Sport Journal behält sich vor, für nichtbezahlte verwendete grafische Arbeiten, Texte, Slogens etc. eine Honoranforderung zu stellen, wenn diese in anderen Werbemedien weitere Verwendung finden.

1.9 Im Falle höherer Gewalt bzw. Betriebsstörungen erlischt jede Verpflichtung von Sport Journal auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte bzw. für nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und für die Platzierung an bestimmten Plätzen zugestanden. Bei Streiks, Ausgangsbeschränkungen, Beschlagnahmung etc. hat Sport Journal Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 30% der zugesicherten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen werden anteilsmäßig zurückerstattet.

2. Platzierungen

2.1 Platzierungswünsche sind für Sport Journal nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist Sport Journal unverbindlich um Erfüllung bemüht. Sport Journal behält sich das Schieberecht von Anzeigen vor, sofern dies nicht schriftlich festgelegt ist.

2.2 Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seiten wird nach Möglichkeit berücksichtigt, kann jedoch nicht als bindend betrachtet werden.

3. Storno

3.1 Bei Zurückziehung von Aufträgen (soweit dies noch möglich ist) wird ein Betrag von 15% als Manipulationsgebühr in Rechnung gestellt. Eventuelle Satz-,Daten und Lithokosten werden getrennt in Rechnung gestellt.

3.2 Stornierungen müssen unbedingt schriftlich erfolgen.

4. Verrechnung

4.1 Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft

4.2 Rabatte: Mengen- und Ringtarife nach Vereinbarung. Preise für Jahresabschluss nach Vereinbarung.

4.3 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenzverfahren entfällt der Rabattanspruch.

4.4 Ergibt sich infolge Nichterfüllung des ursprünglich vereinbarten Anzeigeschlusses eine Rabattverminderung, so erfolgt nach Ablauf der Schlussfrist eine Nachfakturierung, wobei dem fehlenden Betrag bankübliche Verzugszinsen verrechnet werden.

5. Zahlung

5.1 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

5.2 Ab 30 Tagen nach Rechnungserhalt werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent sowie Mahn- und Einziehungskosten verrechnet.

5.3 Sport Journal behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

5.4 Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Anzeigenaufträgen abgelehnt werden.

5.5 Beanstandungen von Rechnungen können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung erhoben werden.

6. Gerichtsstand

Für beide Teile gilt als Gerichtsstand A-2340 Mödling. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

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